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Freitag, 9. Dezember 2022
Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie - BPtK zur Befragung des GKV-Spitzenverbandes
Lange Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie sind für viele Patient*innen eine tagtägliche Realität. Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu allen gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. Vierzig Prozent der Patient*innen, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als 10 Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später (siehe Abbildung). „Die Daten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind schlichtweg falsch“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
„Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn kann schon theoretisch nicht nur wenige Tage betragen, wie der GKV-SV behauptet“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Durchschnittlich werden mit einer Patient*in zwei Sprechstundentermine durchgeführt, danach folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen mit der Patient*in, ehe nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkasse eine Therapie begonnen werden kann. Bei Anträgen auf Kurzzeittherapie müssen die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung entscheiden, bei der Langzeittherapie haben sie sogar bis zu fünf Wochen Zeit. „Der GKV-SV veröffentlicht hier Daten, von denen er wissen muss, dass sie nicht stimmen können“, stellt Munz fest.
Darüber hinaus ist die Datenbasis der Krankenkassen-Befragung viel zu klein. Weniger als ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten beginnt innerhalb eines Jahres eine psychotherapeutische Behandlung. Bei einer repräsentativen Befragung von 2.240 gesetzlich Versicherten wäre das lediglich bis zu 20 Patient*innen, die im letzten Jahr eine Psychotherapie begonnen haben. Eine solche Datenbasis erlaubt keine verlässlichen Aussagen.
Auch an anderen Stellen wird deutlich, dass es dem GKV-SV um Desinformation geht. So warten angeblich knapp 80 Prozent der Patient*innen, die eine Behandlung erhalten haben, weniger als vier Wochen auf ihr Erstgespräch. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat der GKV-SV aber die Zeit von der Terminvereinbarung bis zum Erstgespräch erheben lassen. Die lange Wartezeit der Patient*innen liegt jedoch schon vor der Terminvereinbarung. Die entscheidende Frage lautete: Wie lange dauert es von der ersten Anfrage bei einer Psychotherapeut*in bis zum ersten Gespräch in der Sprechstunde? Weil Psychotherapeut*innen häufig für längere Zeit keinen freien Therapieplatz haben, arbeiten sie mit Wartelisten. Wenn nach Monaten ein Therapieplatz frei wird, die Patient*innen auf der Liste nach oben gerutscht sind, meldet sich die Psychotherapeut*in bei der Patient*in, um einen Termin für ein Erstgespräch auszumachen. Dann beträgt der Zeitraum zwischen Terminvereinbarung und Erstgespräch vielleicht nur Tage, die reale Wartezeit aber mehrere Wochen.
Grundlage der Berechnung der Wartezeiten sind die Abrechnungsdaten von rund 300.000 Versicherten, die im 1. Quartal 2019 in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. In der Sprechstunde wurde von der Psychotherapeut*in eine psychische Erkrankung diagnostiziert und deshalb eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen. 18,8 Prozent dieser Patient*innen begannen noch im gleichen Quartal mit der Behandlung, 10,6 Prozent erst im 1. Quartal 2020, also rund ein Jahr später. Durchschnittlich betrug die Wartezeit 142,4 Tage.
Quelle: www.lpk-bw.de/
Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie - BPtK zur Befragung des GKV-Spitzenverbandes
Lange Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie sind für viele Patient*innen eine tagtägliche Realität. Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu allen gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. Vierzig Prozent der Patient*innen, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als 10 Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später (siehe Abbildung). „Die Daten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind schlichtweg falsch“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
„Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn kann schon theoretisch nicht nur wenige Tage betragen, wie der GKV-SV behauptet“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Durchschnittlich werden mit einer Patient*in zwei Sprechstundentermine durchgeführt, danach folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen mit der Patient*in, ehe nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkasse eine Therapie begonnen werden kann. Bei Anträgen auf Kurzzeittherapie müssen die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung entscheiden, bei der Langzeittherapie haben sie sogar bis zu fünf Wochen Zeit. „Der GKV-SV veröffentlicht hier Daten, von denen er wissen muss, dass sie nicht stimmen können“, stellt Munz fest.
Darüber hinaus ist die Datenbasis der Krankenkassen-Befragung viel zu klein. Weniger als ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten beginnt innerhalb eines Jahres eine psychotherapeutische Behandlung. Bei einer repräsentativen Befragung von 2.240 gesetzlich Versicherten wäre das lediglich bis zu 20 Patient*innen, die im letzten Jahr eine Psychotherapie begonnen haben. Eine solche Datenbasis erlaubt keine verlässlichen Aussagen.
Auch an anderen Stellen wird deutlich, dass es dem GKV-SV um Desinformation geht. So warten angeblich knapp 80 Prozent der Patient*innen, die eine Behandlung erhalten haben, weniger als vier Wochen auf ihr Erstgespräch. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat der GKV-SV aber die Zeit von der Terminvereinbarung bis zum Erstgespräch erheben lassen. Die lange Wartezeit der Patient*innen liegt jedoch schon vor der Terminvereinbarung. Die entscheidende Frage lautete: Wie lange dauert es von der ersten Anfrage bei einer Psychotherapeut*in bis zum ersten Gespräch in der Sprechstunde? Weil Psychotherapeut*innen häufig für längere Zeit keinen freien Therapieplatz haben, arbeiten sie mit Wartelisten. Wenn nach Monaten ein Therapieplatz frei wird, die Patient*innen auf der Liste nach oben gerutscht sind, meldet sich die Psychotherapeut*in bei der Patient*in, um einen Termin für ein Erstgespräch auszumachen. Dann beträgt der Zeitraum zwischen Terminvereinbarung und Erstgespräch vielleicht nur Tage, die reale Wartezeit aber mehrere Wochen.
Grundlage der Berechnung der Wartezeiten sind die Abrechnungsdaten von rund 300.000 Versicherten, die im 1. Quartal 2019 in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. In der Sprechstunde wurde von der Psychotherapeut*in eine psychische Erkrankung diagnostiziert und deshalb eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen. 18,8 Prozent dieser Patient*innen begannen noch im gleichen Quartal mit der Behandlung, 10,6 Prozent erst im 1. Quartal 2020, also rund ein Jahr später. Durchschnittlich betrug die Wartezeit 142,4 Tage.
Quelle: www.lpk-bw.de/
Mittwoch, 26. Oktober 2022
Cannabis-Legalisierung richtig, Gesundheitsschutz noch stärken - BPtK begrüßt Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums
Cannabis ist nicht harmlos: Es kann, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und birgt insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Die bisherige Verbotspolitik ist jedoch gescheitert. Mehr als jede vierte Deutsche* hat schon mindestens einmal im Leben Cannabis als Rauschmittel genutzt. Jede zweite junge Erwachsene* (46,4 %) und jede zehnte Jugendliche* (10,4 %) hat dieses Rauschmittel schon einmal ausprobiert. Der Gebrauch von Cannabis nimmt seit Jahrzehnten zu – trotz Verbot und Strafen. Deshalb begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen Cannabisgebrauch ab dem 18. Lebensjahr legalisiert wird.
„Ein legaler Verkauf ist besser als ein unkontrollierter Schwarzmarkt und ermöglicht erst einen ausreichenden Gesundheits- und Jugendschutz“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Insbesondere ist ein Mindestalter von 18 Jahren unbedingt notwendig.“ Eine legale Abgabe von 20 bis 30 Gramm stellt einen guten Kompromiss dar, und verleitet nicht zum exzessiven Konsum. Ein Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird schwer zu kontrollieren sein. Eine Höchstgrenze für den THC-Gehalt, der stärksten psychoaktiven Substanz des Cannabis, ist notwendig. Ein Verbot synthetischer Cannabinoide ist sehr wichtig, da hier die Gesundheitsgefahren am größten sind. Ein Verbot von mit THC-versetzten Nahrungsmitteln muss gesetzlich geregelt werden. Die Erfahrungen aus USA und Kanada zeigen, dass es zum Beispiel durch THC-Gummibärchen vermehrt zu versehentlichen Vergiftungen und Cannabisnotfällen kommen kann.
BPtK: Gesundheitsschutz weiter stärkenDie BPtK plädiert aber dafür, den Gesundheitsschutz noch weiter zu stärken. Dazu gehören:
Cannabis-Legalisierung richtig, Gesundheitsschutz noch stärken - BPtK begrüßt Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums
Cannabis ist nicht harmlos: Es kann, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und birgt insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Die bisherige Verbotspolitik ist jedoch gescheitert. Mehr als jede vierte Deutsche* hat schon mindestens einmal im Leben Cannabis als Rauschmittel genutzt. Jede zweite junge Erwachsene* (46,4 %) und jede zehnte Jugendliche* (10,4 %) hat dieses Rauschmittel schon einmal ausprobiert. Der Gebrauch von Cannabis nimmt seit Jahrzehnten zu – trotz Verbot und Strafen. Deshalb begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen Cannabisgebrauch ab dem 18. Lebensjahr legalisiert wird.
„Ein legaler Verkauf ist besser als ein unkontrollierter Schwarzmarkt und ermöglicht erst einen ausreichenden Gesundheits- und Jugendschutz“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Insbesondere ist ein Mindestalter von 18 Jahren unbedingt notwendig.“ Eine legale Abgabe von 20 bis 30 Gramm stellt einen guten Kompromiss dar, und verleitet nicht zum exzessiven Konsum. Ein Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird schwer zu kontrollieren sein. Eine Höchstgrenze für den THC-Gehalt, der stärksten psychoaktiven Substanz des Cannabis, ist notwendig. Ein Verbot synthetischer Cannabinoide ist sehr wichtig, da hier die Gesundheitsgefahren am größten sind. Ein Verbot von mit THC-versetzten Nahrungsmitteln muss gesetzlich geregelt werden. Die Erfahrungen aus USA und Kanada zeigen, dass es zum Beispiel durch THC-Gummibärchen vermehrt zu versehentlichen Vergiftungen und Cannabisnotfällen kommen kann.
BPtK: Gesundheitsschutz weiter stärkenDie BPtK plädiert aber dafür, den Gesundheitsschutz noch weiter zu stärken. Dazu gehören:
- Aufklärungs- und Anti-Stigma-Kampagnen zu Suchterkrankungen,
- verpflichtende Aufklärungsprogramme zu Drogen an Schulen ab der sechsten Jahrgangsstufe,
- Screening zur besseren Früherkennung von Drogenmissbrauch,
- Suchtberatung als verpflichtendes Leistungsangebot der Kommunen,
- ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen ohne Einschränkungen ermöglichen,
- Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen besser finanzieren,
- spezielle Behandlungsangebote für suchtkranke Kinder und Jugendliche schaffen,
- Therapie- und Versorgungsforschung bei Suchterkrankungen ausbauen.
Samstag, 8. Oktober 2022
Psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg - LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd
LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd-Journalistin Selina Stahl zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg, insbesondere zum Mangel an Psychotherapieplätzen, zu den langen Wartzeiten, zur Terminservicesstellen, zur Bedarfsplanung und zur Kostenerstattung.
Zur Aufzeichnung geht es hier
Psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg - LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd
LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd-Journalistin Selina Stahl zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg, insbesondere zum Mangel an Psychotherapieplätzen, zu den langen Wartzeiten, zur Terminservicesstellen, zur Bedarfsplanung und zur Kostenerstattung.
Zur Aufzeichnung geht es hier
Montag, 8. August 2022
Serotonin-Hypothese greift zu kurz - Chemisches Ungleichgewicht reicht als Erklärung einer Depression nicht aus
Ein hoher oder niedriger Gehalt des Botenstoffs Serotonin im Gehirn hat keinen Effekt darauf, ob eine Depression vorliegt oder nicht. Die Serotonin-Aktivität am Rezeptor ist bei den meisten gesunden und depressiven Menschen gleich, bei einem kleinen Anteil der depressiven Patient*innen sogar höher. Ein künstlich hervorgerufener Serotonin-Mangel, zum Beispiel durch spezielle Diäten, verursacht zudem keine depressiven Symptome. Das sind die Ergebnisse einer neuen Überblicksstudie, die die Ergebnisse von 17 zusammenfassenden Studien auswertete. Danach greift die sogenannte Serotonin-Hypothese aus den 1960er-Jahren zu kurz, die depressive Symptome, wie Niedergeschlagenheit oder Antriebslosigkeit, auf einen Mangel an Serotonin im Gehirn zurückführt. Die Hypothese wird in den letzten Jahrzehnten in Fachkreisen zunehmend angezweifelt. Die neuen Befunde stellen damit auch den klinischen Nutzen von Antidepressiva infrage. Diese zielen darauf ab, Depressionen durch eine Beeinflussung des Stoffwechsels von Serotonin und anderen Botenstoffen zu behandeln. Antidepressiva wirken vor allem bei weniger stark ausgeprägter depressiver Symptomatik oft nur geringfügig.
Serotonin ist ein Botenstoff, der von einer Nervenzelle zur anderen Informationen weitergibt. Es kann sich an verschiedene Rezeptoren auf der Oberfläche verschiedener Zellen im Körper binden. Jeder Serotonin-Rezeptor führt zu einer anderen Reaktion im Körper. So steuert das Serotonin viele unterschiedliche Prozesse. Im zentralen Nervensystem etwa ist das Serotonin ein wichtiger Botenstoff, der unterschiedlichste Prozesse beeinflusst: Körpertemperatur, Appetit, Emotionen, das Belohnungssystem, Stimmung und Antrieb, Bewusstseinslage und Schlaf-Wach-Rhythmus sowie Schmerzbewertung.
Die neue Studie bietet keine alternative Erklärung für die Entstehung von Depressionen an. Führende Expert*innen sind sich aber darin einig, dass eine Depression meist eine komplexe Erkrankung mit mehreren Ursachen ist, die auf ein wechselseitiges Zusammenwirken von Genen, negativen Lebensereignissen und veränderten Gehirnfunktionen zurückgeht.
Links: Originalstudie
Quelle: www.lpk-bw.de
Serotonin-Hypothese greift zu kurz - Chemisches Ungleichgewicht reicht als Erklärung einer Depression nicht aus
Ein hoher oder niedriger Gehalt des Botenstoffs Serotonin im Gehirn hat keinen Effekt darauf, ob eine Depression vorliegt oder nicht. Die Serotonin-Aktivität am Rezeptor ist bei den meisten gesunden und depressiven Menschen gleich, bei einem kleinen Anteil der depressiven Patient*innen sogar höher. Ein künstlich hervorgerufener Serotonin-Mangel, zum Beispiel durch spezielle Diäten, verursacht zudem keine depressiven Symptome. Das sind die Ergebnisse einer neuen Überblicksstudie, die die Ergebnisse von 17 zusammenfassenden Studien auswertete. Danach greift die sogenannte Serotonin-Hypothese aus den 1960er-Jahren zu kurz, die depressive Symptome, wie Niedergeschlagenheit oder Antriebslosigkeit, auf einen Mangel an Serotonin im Gehirn zurückführt. Die Hypothese wird in den letzten Jahrzehnten in Fachkreisen zunehmend angezweifelt. Die neuen Befunde stellen damit auch den klinischen Nutzen von Antidepressiva infrage. Diese zielen darauf ab, Depressionen durch eine Beeinflussung des Stoffwechsels von Serotonin und anderen Botenstoffen zu behandeln. Antidepressiva wirken vor allem bei weniger stark ausgeprägter depressiver Symptomatik oft nur geringfügig.
Serotonin ist ein Botenstoff, der von einer Nervenzelle zur anderen Informationen weitergibt. Es kann sich an verschiedene Rezeptoren auf der Oberfläche verschiedener Zellen im Körper binden. Jeder Serotonin-Rezeptor führt zu einer anderen Reaktion im Körper. So steuert das Serotonin viele unterschiedliche Prozesse. Im zentralen Nervensystem etwa ist das Serotonin ein wichtiger Botenstoff, der unterschiedlichste Prozesse beeinflusst: Körpertemperatur, Appetit, Emotionen, das Belohnungssystem, Stimmung und Antrieb, Bewusstseinslage und Schlaf-Wach-Rhythmus sowie Schmerzbewertung.
Die neue Studie bietet keine alternative Erklärung für die Entstehung von Depressionen an. Führende Expert*innen sind sich aber darin einig, dass eine Depression meist eine komplexe Erkrankung mit mehreren Ursachen ist, die auf ein wechselseitiges Zusammenwirken von Genen, negativen Lebensereignissen und veränderten Gehirnfunktionen zurückgeht.
Links: Originalstudie
Quelle: www.lpk-bw.de
Dienstag, 16. August 2022
Corona-Pandemie verschlechtert seelische Gesundheit von Kindern - Mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas notwendig
Durch Kita- und Schulschließungen, Quarantäne, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten und Kontakte verschlechterte sich bei mehr als jedem dritten Kind (35 Prozent) während der Corona-Pandemie die seelische Gesundheit. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Monitor 1/2022 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, bei der 3.000 Mütter zu den pandemiebedingten Belastungen ihrer drei- bis zwölfjährigen Kinder befragt worden sind. 10 bis 20 Prozent der Mütter berichteten davon, dass ihre Kinder während der Pandemie erstmals auffälliges Verhalten zeigten. Zu den häufigsten Beschwerden gehörten: Reizbarkeit und Aggressivität (22,1 Prozent), Antriebsmangel (17,8 Prozent), Ängstlichkeit (14,8 Prozent) und gedrückte Stimmung (17,5 Prozent). Weitere Probleme waren übermäßiger Medienkonsum und Bewegungsmangel. Überdurchschnittlich betroffen waren Kinder aus Familien, die mit besonderen Einschränkungen umgehen müssen, wie niedriges Einkommen, einfache Bildung oder Alleinerziehende.
Als Ursache für die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder nennen die Mütter vor allem den Wegfall der Tagesstruktur (74,0 Prozent) und die soziale Isolation (71,1 Prozent) während der Pandemie. Etwa ein Drittel gibt fehlenden Kontakt zu den Lehrer*innen (36,4 Prozent) sowie den Wegfall sozialer Unterstützung (31,7 Prozent) an.
Zwei Drittel der Mütter wünschten sich künftig mehr Unterstützung zur Bewältigung pandemiebedingter Belastungen ihrer Kinder, insbesondere durch Sportvereine (27,8 Prozent) und Schulpsycholog*innen oder Schulsozialarbeiter*innen (24,8 Prozent). Beratung und Hilfe von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychiater*innen erwarteten 11,9 Prozent der Mütter. Mütter mit niedriger Bildung und niedrigem Einkommen bekundeten seltener, mehr Unterstützung bei Lockdowns zu benötigen, obwohl gerade ihre Kinder besonders durch die Pandemie belastet waren. „Um Kindern aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status bei Corona-Einschränkungen zu unterstützen, brauchen wir deutlich mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Lehrer*innen und Erzieher*innen sollten stärker dabei unterstützt werden, psychische Belastungen bei Kindern zu erkennen und in Hilfestrukturen zu vermitteln. Hierfür braucht es mehr Geld und mehr Personal.“
Links: WIDo Monitor
Quelle: www.lpk-bw.de
Corona-Pandemie verschlechtert seelische Gesundheit von Kindern - Mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas notwendig
Durch Kita- und Schulschließungen, Quarantäne, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten und Kontakte verschlechterte sich bei mehr als jedem dritten Kind (35 Prozent) während der Corona-Pandemie die seelische Gesundheit. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Monitor 1/2022 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, bei der 3.000 Mütter zu den pandemiebedingten Belastungen ihrer drei- bis zwölfjährigen Kinder befragt worden sind. 10 bis 20 Prozent der Mütter berichteten davon, dass ihre Kinder während der Pandemie erstmals auffälliges Verhalten zeigten. Zu den häufigsten Beschwerden gehörten: Reizbarkeit und Aggressivität (22,1 Prozent), Antriebsmangel (17,8 Prozent), Ängstlichkeit (14,8 Prozent) und gedrückte Stimmung (17,5 Prozent). Weitere Probleme waren übermäßiger Medienkonsum und Bewegungsmangel. Überdurchschnittlich betroffen waren Kinder aus Familien, die mit besonderen Einschränkungen umgehen müssen, wie niedriges Einkommen, einfache Bildung oder Alleinerziehende.
Als Ursache für die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder nennen die Mütter vor allem den Wegfall der Tagesstruktur (74,0 Prozent) und die soziale Isolation (71,1 Prozent) während der Pandemie. Etwa ein Drittel gibt fehlenden Kontakt zu den Lehrer*innen (36,4 Prozent) sowie den Wegfall sozialer Unterstützung (31,7 Prozent) an.
Zwei Drittel der Mütter wünschten sich künftig mehr Unterstützung zur Bewältigung pandemiebedingter Belastungen ihrer Kinder, insbesondere durch Sportvereine (27,8 Prozent) und Schulpsycholog*innen oder Schulsozialarbeiter*innen (24,8 Prozent). Beratung und Hilfe von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychiater*innen erwarteten 11,9 Prozent der Mütter. Mütter mit niedriger Bildung und niedrigem Einkommen bekundeten seltener, mehr Unterstützung bei Lockdowns zu benötigen, obwohl gerade ihre Kinder besonders durch die Pandemie belastet waren. „Um Kindern aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status bei Corona-Einschränkungen zu unterstützen, brauchen wir deutlich mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Lehrer*innen und Erzieher*innen sollten stärker dabei unterstützt werden, psychische Belastungen bei Kindern zu erkennen und in Hilfestrukturen zu vermitteln. Hierfür braucht es mehr Geld und mehr Personal.“
Links: WIDo Monitor
Quelle: www.lpk-bw.de
Freitag, 29.07.2022
Psychotherapie – Mythen und Fakten: GKV zu Patientenversorgung
Zum Thema Psychotherapie gibt es immer noch viele Irrtümer und Mythen. Mit regelmäßigen „Fakten-Checks“ möchte die DPtV für Aufklärung sorgen.
In einem Beitrag des ZDF-Magazins „Zoom“ kritisierte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands (Vertretung der gesetzlichen Krankenversicherung): „Das Problem ist die totale Intransparenz des Systems. (…) (Die Psychotherapeut*innen) wollen nicht transparent machen, wie viele Leute werden tatsächlich von wie vielen Psychotherapeuten behandelt? (…) Ein Psychotherapeut hat einen vollen Kassensitz, da wird erwartet, dass er Vollzeit für die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet. (…) …. Wenn ich nicht weiß, wo sind freie Kapazitäten, dann kann ich auch einen Versicherten nicht dahin bringen.“
Fakt ist: Es gibt keine Intransparenz der Psychotherapeut*innen, sondern ein akutes Problem der hohen Auslastung der Psychotherapeut*innen. Die Terminvermittlung von psychotherapeutischer Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzungen hat der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Über die Terminservicestellen (TSS) sollen sie anfragenden Patient*innen Termine vermitteln. Psychotherapeut*innen melden freie Kapazitäten zur Vermittlung an die TSS, sind aber bereits mit Anfragen von Patient*innen in ihren Praxen ausgelastet. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie hat die Nachfragesituation nach ambulanter Psychotherapie erheblich zugenommen (siehe DPtV-Umfrage „Patientenanfragen während der Corona-Pandemie“, Februar 2021).
Fakt ist: Krankenkassen sind über die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Kassenpsychotherapeut*innen bestens informiert. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die einen Kassensitz annehmen, stehen gesetzlich Versicherten mit 25 Sprechstunden in der Woche zur Verfügung. Diese Vereinbarung orientiert sich an der Ärztezulassungsverordnung: „Der Arzt ist verpflichtet, im Rahmen seiner vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen.“ (§19a (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Einhaltung des Versorgungsauftrages und melden die Prüfergebnisse regelmäßig den Zulassungsausschüssen. In diesem paritätisch besetzten Gremium beraten Leistungserbringer*innen und Krankenkassenvertreter*innen.
Quelle: www.dptv.de
Psychotherapie – Mythen und Fakten: GKV zu Patientenversorgung
Zum Thema Psychotherapie gibt es immer noch viele Irrtümer und Mythen. Mit regelmäßigen „Fakten-Checks“ möchte die DPtV für Aufklärung sorgen.
In einem Beitrag des ZDF-Magazins „Zoom“ kritisierte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands (Vertretung der gesetzlichen Krankenversicherung): „Das Problem ist die totale Intransparenz des Systems. (…) (Die Psychotherapeut*innen) wollen nicht transparent machen, wie viele Leute werden tatsächlich von wie vielen Psychotherapeuten behandelt? (…) Ein Psychotherapeut hat einen vollen Kassensitz, da wird erwartet, dass er Vollzeit für die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet. (…) …. Wenn ich nicht weiß, wo sind freie Kapazitäten, dann kann ich auch einen Versicherten nicht dahin bringen.“
Fakt ist: Es gibt keine Intransparenz der Psychotherapeut*innen, sondern ein akutes Problem der hohen Auslastung der Psychotherapeut*innen. Die Terminvermittlung von psychotherapeutischer Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzungen hat der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Über die Terminservicestellen (TSS) sollen sie anfragenden Patient*innen Termine vermitteln. Psychotherapeut*innen melden freie Kapazitäten zur Vermittlung an die TSS, sind aber bereits mit Anfragen von Patient*innen in ihren Praxen ausgelastet. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie hat die Nachfragesituation nach ambulanter Psychotherapie erheblich zugenommen (siehe DPtV-Umfrage „Patientenanfragen während der Corona-Pandemie“, Februar 2021).
Fakt ist: Krankenkassen sind über die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Kassenpsychotherapeut*innen bestens informiert. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die einen Kassensitz annehmen, stehen gesetzlich Versicherten mit 25 Sprechstunden in der Woche zur Verfügung. Diese Vereinbarung orientiert sich an der Ärztezulassungsverordnung: „Der Arzt ist verpflichtet, im Rahmen seiner vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen.“ (§19a (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Einhaltung des Versorgungsauftrages und melden die Prüfergebnisse regelmäßig den Zulassungsausschüssen. In diesem paritätisch besetzten Gremium beraten Leistungserbringer*innen und Krankenkassenvertreter*innen.
Quelle: www.dptv.de
Dienstag, 7. Juni 2022
„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“ - BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze
Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe noch einmal erheblich vergrößert.“
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertag bereits angekündigt, die Bedarfsplanung zu reformieren. „Das Warten auf eine psychotherapeutische Behandlung muss jetzt endlich ein Ende haben“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Der Bundesgesundheitsminister sollte noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen verabschieden, mit dem mehr psychotherapeutische Praxen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen ermöglicht werden.“
Kurze Geschichte der langen Wartezeiten
Seit mehr als 10 Jahren belegen Umfragen und Studien, dass psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen:
Quelle: www.lpk-bw.de
„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“ - BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze
Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe noch einmal erheblich vergrößert.“
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertag bereits angekündigt, die Bedarfsplanung zu reformieren. „Das Warten auf eine psychotherapeutische Behandlung muss jetzt endlich ein Ende haben“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Der Bundesgesundheitsminister sollte noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen verabschieden, mit dem mehr psychotherapeutische Praxen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen ermöglicht werden.“
Kurze Geschichte der langen Wartezeiten
Seit mehr als 10 Jahren belegen Umfragen und Studien, dass psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen:
- rbb24-Recherche, 2022: Mehr als 50 Prozent der Patient*innen warten mehr als vier Monate nach dem ersten Kontakt auf eine psychotherapeutische Behandlung (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/05/wartezeiten-psychotherapie-laenger-als-angaben-krankenkassen.html).
- Befragung der Uni Leipzig, 2021: Die Wartezeiten haben sich bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen während Corona fast verdoppelt: Vorher betrug die Wartezeit auf einen Therapieplatz im Mittel 14 Wochen, während der Corona-Pandemie waren es durchschnittlich 25 Wochen (https://t.co/1xa25uUG2A).
- DPtV-Umfrage, 2021: Seit Beginn der Pandemie warten fast 30 Prozent der Patient*innen bis zu einem halben Jahr auf eine psychotherapeutische Behandlung, 38 Prozent sogar länger (https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Umfragen/DPtV_Umfrage_Corona-Patientenanfragen_Februar_2021.pdf).
- BPtK-Auswertung von Versichertendaten, 2019: Nach einer Auswertung von über 300.000 Versichertendaten für das Jahr 2019 warten rund 40 Prozent der Patient*innen mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer Behandlung, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssten (https://www.bptk.de/bptk-auswertung-monatelange-wartezeiten-bei-psychotherapeutinnen/).
- BPtK-Wartezeitenumfrage, 2018: durchschnittlich fast fünf Monate (19,9 Wochen) Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung nach der ersten Anfrage (https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/20180411_bptk_studie_wartezeiten_2018.pdf).
- Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit, 2018: durchschnittlich vier Monate Wartezeit auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2018/).
- DPtV-Umfrage, 2017: durchschnittlich rund 19 Wochen Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung (https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/DPtV_Hintergrund/DPtV-Hintergrund-2017-2.pdf).
- Umfrage „Die Zeit“, 2015: 35 Prozent der befragten Leser*innen warteten länger als sechs Monate nach dem ersten Anruf in einer psychotherapeutischen Praxis auf den Beginn einer Psychotherapie und 50 Prozent bis zu drei Monaten (https://www.zeit.de/2014/28/psychotherapie-therapieplatz-wartezeit).
- BPtK-Wartezeitenstudie, 2011: Die durchschnittliche Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung betrug knapp sechs Monate (23,4 Wochen) (https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/20110622_BPtK-Studie_Langfassung_Wartezeiten-in-der-Psychotherapie.pdf).
Quelle: www.lpk-bw.de
Donnerstag, 2. Juni 2022
Corona: Immer mehr Essstörungen und Depressionen bei Jugendlichen - DAK Kinder- und Jugendreport 2022 wertet Krankenhausdaten aus
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Anteil Jugendlicher, die aufgrund einer Depression oder einer Essstörung im Krankenhaus behandelt wurden, massiv gestiegen. Im Vergleich zu 2019 wurden 2021 40 Prozent mehr Jugendliche (15 bis 17 Jahre) aufgrund einer Essstörung und 25 Prozent mehr Jugendliche wegen einer Depression stationär behandelt. Mädchen wurden mit psychischen Erkrankungen deutlich häufiger in einer Klinik versorgt als Jungen. Im Grundschulalter zeigte sich eine Zunahme von Entwicklungsstörungen. Dies sind die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2022, für den die Krankenkasse die Abrechnungsdaten von rund 800.000 Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren auswertete.
Kliniken mussten während der Corona-Pandemie Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Erkrankten freihalten. Hiervon waren auch Kinder- und Jugendpsychiatrische Stationen betroffen. Auch deshalb war während der Pandemie die Krankenhaus-Behandlung von Kindern und Jugendlichen zeitweise stark rückläufig. Sie liegt nun aber bei Depressionen und Essstörungen sogar weit über dem Niveau vor der Pandemie.
Links
Kinder- und Jugendreport der DAK
Quelle: www.lpk-bw.de
Corona: Immer mehr Essstörungen und Depressionen bei Jugendlichen - DAK Kinder- und Jugendreport 2022 wertet Krankenhausdaten aus
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Anteil Jugendlicher, die aufgrund einer Depression oder einer Essstörung im Krankenhaus behandelt wurden, massiv gestiegen. Im Vergleich zu 2019 wurden 2021 40 Prozent mehr Jugendliche (15 bis 17 Jahre) aufgrund einer Essstörung und 25 Prozent mehr Jugendliche wegen einer Depression stationär behandelt. Mädchen wurden mit psychischen Erkrankungen deutlich häufiger in einer Klinik versorgt als Jungen. Im Grundschulalter zeigte sich eine Zunahme von Entwicklungsstörungen. Dies sind die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2022, für den die Krankenkasse die Abrechnungsdaten von rund 800.000 Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren auswertete.
Kliniken mussten während der Corona-Pandemie Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Erkrankten freihalten. Hiervon waren auch Kinder- und Jugendpsychiatrische Stationen betroffen. Auch deshalb war während der Pandemie die Krankenhaus-Behandlung von Kindern und Jugendlichen zeitweise stark rückläufig. Sie liegt nun aber bei Depressionen und Essstörungen sogar weit über dem Niveau vor der Pandemie.
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Kinder- und Jugendreport der DAK
Quelle: www.lpk-bw.de
Dienstag, 31. Mai 2022
Starke seelische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen - Eltern-Befragung der AOK Baden-Württemberg zu den Folgen der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat Kindern und Jugendlichen sowohl körperlich als auch seelisch stark zugesetzt. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von 500 Eltern in Baden-Württemberg durch die AOK Baden-Württemberg im März und April hervor.
Fast jedes zweite Elternteil (43,9 Prozent) berichtet, dass die eigene Familie stark oder eher stark durch die Corona-Pandemie belastet sei. Die Kinder litten unter einem breiten Spektrum an psychischen Beschwerden. Seit Beginn der Pandemie sei jedes fünfte Kind (21,2 Prozent) traurig und jedes vierte (25,4 Prozent) antriebslos gewesen, gaben die Eltern an. Häufig hätten sich auch Ängste (13,3 Prozent), depressive Phasen (14,7 Prozent), Zukunftsängste (11,6 Prozent) und Schlafprobleme (15,3 Prozent) gezeigt. „Immer mehr Kinder und Jugendliche sind aufgrund der Corona-Pandemie auf professionelle psychotherapeutische Unterstützung angewiesen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Wir müssen kurzfristig zusätzliche psychotherapeutische Praxissitze schaffen. Die Bundesregierung sollte möglichst noch im Herbst ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen vorlegen.“
Die Corona-Pandemie hat die Welt von Kindern und Jugendlichen erheblich verändert und eingeschränkt. Kindern und Jugendlichen war es in den letzten zwei Jahren kaum möglich, ihrem gewohnten Alltag nachzugehen. Laut Befragung haben sich bei über der Hälfte der Kinder und Jugendlichen (57,4 Prozent) die sozialen Kontakte verändert. Fast die Hälfte der Kinder (48,7 Prozent) mache seit Beginn der Pandemie weniger Sport, jedes vierte Kind habe an Gewicht zugenommen (24,7 Prozent). Gleichzeitig stieg die Mediennutzung besorgniserregend (66,6 Prozent).
Quelle: www.lpk-bw.de
Starke seelische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen - Eltern-Befragung der AOK Baden-Württemberg zu den Folgen der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat Kindern und Jugendlichen sowohl körperlich als auch seelisch stark zugesetzt. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von 500 Eltern in Baden-Württemberg durch die AOK Baden-Württemberg im März und April hervor.
Fast jedes zweite Elternteil (43,9 Prozent) berichtet, dass die eigene Familie stark oder eher stark durch die Corona-Pandemie belastet sei. Die Kinder litten unter einem breiten Spektrum an psychischen Beschwerden. Seit Beginn der Pandemie sei jedes fünfte Kind (21,2 Prozent) traurig und jedes vierte (25,4 Prozent) antriebslos gewesen, gaben die Eltern an. Häufig hätten sich auch Ängste (13,3 Prozent), depressive Phasen (14,7 Prozent), Zukunftsängste (11,6 Prozent) und Schlafprobleme (15,3 Prozent) gezeigt. „Immer mehr Kinder und Jugendliche sind aufgrund der Corona-Pandemie auf professionelle psychotherapeutische Unterstützung angewiesen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Wir müssen kurzfristig zusätzliche psychotherapeutische Praxissitze schaffen. Die Bundesregierung sollte möglichst noch im Herbst ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen vorlegen.“
Die Corona-Pandemie hat die Welt von Kindern und Jugendlichen erheblich verändert und eingeschränkt. Kindern und Jugendlichen war es in den letzten zwei Jahren kaum möglich, ihrem gewohnten Alltag nachzugehen. Laut Befragung haben sich bei über der Hälfte der Kinder und Jugendlichen (57,4 Prozent) die sozialen Kontakte verändert. Fast die Hälfte der Kinder (48,7 Prozent) mache seit Beginn der Pandemie weniger Sport, jedes vierte Kind habe an Gewicht zugenommen (24,7 Prozent). Gleichzeitig stieg die Mediennutzung besorgniserregend (66,6 Prozent).
Quelle: www.lpk-bw.de