Als Psychologischer Psychotherapeut für Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen. Seit dem 01.07.2017 verfüge ich über einen hälftigen Versorgungsauftrag (Kassenzulassung). Unabhängig bei welcher Krankenkasse (privat/gesetzlich) Sie versichert sind, ist eine Behandlung möglich.
Welche Abrechnungsmodalitäten bei welchen Kostenträgern...
Gesetzliche Krankenversicherung
Hier erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung, ohne dass Sie etwas dazutun müssen. Lediglich das Vorlegen Ihrer Versichertenkarte ist einmal pro Quartal notwendig.
Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Tarif unterscheidet sich der prozentuale Anteil der Erstattung, so dass Sie evtl. einen gewissen Teil der Kosten selbst zu tragen haben. Oft gibt es eine Beschränkung der Sitzungsanzahl pro Jahr. In sehr seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Um Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Psychotherapie an Ihre Krankenversicherung und informieren Sie sich über die genauen Modalitäten für eine Psychotherapieaufnahme.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe erstattet i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Voraussetzungen hierzu sind in den §§ 18, 20 und 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass die vorherige Anerkennung der Behandlung aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters notwendig ist. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen
Diese Träger übernehmen die Therapiekosten, wenn die Therapie z.B. durch einen Arbeitsunfall mit psychischen Nachwirkungen notwendig wird. Hierbei werden die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) i.d.R. übernommen. Nach Abschluss der Probatorik muss die Notwendigkeit weiterer psychotherapeutischer Maßnahmen durch einen Antrag belegt werden, welcher durch den Unfallversicherungsträger geprüft wird. Es werden zunächst maximal 10 weitere Sitzungen bewilligt. Nach Abschluss dieser Einheiten können - nach Berichterstattung und Prüfung - weitere Einheiten bewilligt werden (bis maximal 15 Sitzungen). In besonderen Einzelfällen ist die Bewilligung längerer Therapieeinheiten möglich.
Selbstzahler
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, selbst für die Therapiekosten aufzukommen. Dies kann z.B. im Falle einer anstehenden Verbeamtung Sinn machen. Auch der Wechsel in eine Private Krankenkasse bei bestehender oder abgeschlossener Psychotherapie ist oft schwierig. Die Kosten richten sich in diesem Falle nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten ist.
Hier erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung, ohne dass Sie etwas dazutun müssen. Lediglich das Vorlegen Ihrer Versichertenkarte ist einmal pro Quartal notwendig.
Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Tarif unterscheidet sich der prozentuale Anteil der Erstattung, so dass Sie evtl. einen gewissen Teil der Kosten selbst zu tragen haben. Oft gibt es eine Beschränkung der Sitzungsanzahl pro Jahr. In sehr seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Um Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Psychotherapie an Ihre Krankenversicherung und informieren Sie sich über die genauen Modalitäten für eine Psychotherapieaufnahme.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe erstattet i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Voraussetzungen hierzu sind in den §§ 18, 20 und 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass die vorherige Anerkennung der Behandlung aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters notwendig ist. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen
Diese Träger übernehmen die Therapiekosten, wenn die Therapie z.B. durch einen Arbeitsunfall mit psychischen Nachwirkungen notwendig wird. Hierbei werden die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) i.d.R. übernommen. Nach Abschluss der Probatorik muss die Notwendigkeit weiterer psychotherapeutischer Maßnahmen durch einen Antrag belegt werden, welcher durch den Unfallversicherungsträger geprüft wird. Es werden zunächst maximal 10 weitere Sitzungen bewilligt. Nach Abschluss dieser Einheiten können - nach Berichterstattung und Prüfung - weitere Einheiten bewilligt werden (bis maximal 15 Sitzungen). In besonderen Einzelfällen ist die Bewilligung längerer Therapieeinheiten möglich.
Selbstzahler
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, selbst für die Therapiekosten aufzukommen. Dies kann z.B. im Falle einer anstehenden Verbeamtung Sinn machen. Auch der Wechsel in eine Private Krankenkasse bei bestehender oder abgeschlossener Psychotherapie ist oft schwierig. Die Kosten richten sich in diesem Falle nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten ist.
Bei allen Antragsformalitäten unterstütze ich Sie gerne!